Wir übernehmen den Erbfall beauftragt durch das Nachlassgericht oder auf eigene Initiative.
Wir rekonstruieren den Stammbaum des Erblassers – wenn nötig, über Ländergrenzen hinweg.
Anhand der Verwandtschaftsverhältnisse ermitteln wir alle potenziellen Erben.
2. Schritt: Kontaktaufnahme mit den Erben
Wir nehmen Kontakt zu den potenziellen Erben auf.
Mit ihnen erläutern wir ausführlich die Situation und unser Vorgehen.
Wir bieten allen Erben einen Honorarvertrag an, aufgrund dessen wir die Ermittlungen zum Abschluss führen.
Die Erben erteilen uns Vollmachten, durch die wir das weitere Verfahren gegenüber den Behörden in ihrem Namen zu Ende führen zu können.
3. Schritt: Nachweisführung
Aufgrund der Vollmachten der Erben nehmen wir beim Nachlassgericht Einsicht in die Details der Nachlassakte.
Wir besorgen – auf unsere Kosten – alle benötigten Dokumente und Urkunden in beglaubigter Form, um die Erbschaftsansprüche vor Gericht zweifelsfrei zu legitimieren.
Bei internationalen Fällen kümmern wir uns ebenso um beglaubigte Übersetzungen.
4. Schritt: Beantragung des Erbscheins
Wir überprüfen nochmals alle Dokumente und leiten sie dann zusammen mit dem Stammbaum an das Nachlassgericht weiter.
Wir verfassen den Erbscheinantrag und die zugehörige Eidesstattliche Versicherung für die Erbengemeinschaft.
Wir begleiten das nachlassgerichtliche Verfahren bis zur Erteilung des Erbscheins. Kosten für die Erbscheinerteilung gehen hierbei zu unseren Lasten.
5. Schritt: Nachlassabwicklung durch den Nachlassverwalter
Der Nachlassverwalter löst die Konten und Depots des Erblassers auf.
Ebenso veräußert er etwaige Immobilien und Wertgegenstände.
6. Schritt: Auszahlung
Ein spezialisierter Steuerberater führt das Erbschaftssteuerverfahren durch.
Das Nachlassgericht zahlt das Erbe auf ein Treuhandkonto.
Die Erbanteile werden an die Erben ausgezahlt.
Wir erhalten unser vorab vertraglich vereinbartes Honorar.