Häufig gestellte Fragen 

Von einem Erbforscher kontaktiert zu werden, wirft in der Regel eine Reihe von Fragen auf, die wir im Folgenden zu beantworten versuchen.

Wer steckt hinter Genealocate?

Gern stelle ich mich Ihnen auf der Seite „Über uns“ näher vor.

Ich bin angeblich erbberechtigt. Warum werde ich dann nicht vom zuständigen Nachlassgericht kontaktiert?

Sind in Erbfällen die Erben unbekannt, kann das zuständige Nachlassgericht einen sogenannten Nachlasspfleger zur Sicherung des Nachlasses und zur Ermittlung der Erbberechtigten bestellen. Dieser versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten, die Erben zu ermitteln. Bleibt dieser Versuch erfolglos, kann er externe Erbenermittler wie uns hinzuziehen. 

Professionelle Erbenermittler sind auf die Suche nach unbekannten Erben spezialisiert. Sie verfügen nicht nur über umfangreiche Erfahrung in der Recherche und ein professionelles Netzwerk, sondern auch über die personellen Ressourcen, die mitunter äußerst zeitintensiven Nachforschungen zu einem hoffentlich erfolgreichen Abschluss zu führen.

Das ökonomische Risiko der Recherche trägt hierbei der Erbenermittler. Lassen sich keine lebenden Erben ausfindig machen, geht er am Ende trotz intensiver Recherchen leer aus.

Wenn Sie von uns als Erbe kontaktiert wurden, heißt das also, dass sie ein Anrecht auf ein Erbe aus einer derart entfernten Verwandtschaftsbeziehung haben, dass weder das zuständige Gericht noch der Nachlasspfleger diese ermitteln konnten.

Ich wurde aus heiterem Himmel kontaktiert. Wie kommen Sie an meine Daten?

Wir stützen unsere Recherche auf öffentlich zugängliche Quellen. Dies können staatliche, kirchliche oder private Archive sein, aber auch Traueranzeigen in Tageszeitungen oder Online-Quellen. 

Wir versichern, dass alle gesammelten Daten von Genealocate der DSGVO entsprechend vertraulich behandelt werden und Dritten, etwa dem Nachlassgericht, Rechtsanwälten oder Notaren - nur zugänglich gemacht werden, sobald uns Ihre Vollmacht vorliegt.

Wozu soll ich eine Honorarvereinbarung unterzeichnen?

Ein erfolgsabhängiger Honorarvertrag, wie wir ihn allen von uns ermittelten Erben anbieten, ist für Sie komplett risikofrei:

Wir begleiten Ihren Erbschaftsfall auf eigenes Risiko bis zum Abschluss. Bei erfolgreicher Auszahlung Ihres Erbteils erhalten wir einen im Vertrag vereinbarten Anteil, ansonsten nichts.

Im Vertrag garantieren Sie als Erbe also, uns im Erfolgsfall – und nur dann – anteilig zu vergüten, und erhalten im Gegenzug dafür Zugang zu den Ergebnissen unserer Nachforschungen, die Ihnen die Wahrnehmung Ihres Erbes ermöglichen.

Misstrauisch werden sollten sie, wenn Ihnen Honorarverträge vorgelegt werden, bei denen das Honorar nicht an die erfolgreiche Auszahlung Ihres Erbteils gekoppelt ist oder sogar eine Vorauszahlung von Ihnen verlangt wird.

Warum geben Sie als Erbenermittler bestimmte Informationen vor Abschluss des Honorarvertrags nicht preis?

Erbenermittler erwerben einen Anspruch auf Vergütung allein auf Basis einer im Vorfeld mit den Erben getroffenen Honorarvereinbarung. Würden wir vor Vertragsabschluss Details preisgeben, die die Erben in die Lage versetzen, Ihre Erbschaft beim zuständigen Gericht wahrzunehmen, hätten wir ihnen zwar zu ihrem Erbe verholfen, selbst aber keinerlei Ansprüche auf Vergütung – trotz der von uns erbrachten Leistung.

Diese vertraulichen Details umfassen insbesondere Angaben zum Erblasser und seinem Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen, zum zuständigen Nachlassgericht und Nachlasspfleger. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kann es sein, dass der ermittelte Nachlass überschuldet ist?

Nein. Wir als Erbenermittler wenden uns ausschließlich Fällen mit positivem Reinnachlass zu. Aufgrund der Gestaltung des Honorarvertrages, mit dem wir im Erfolgsfall einen Anteil am Erbteil erhalten, sind überschuldete Nachlässe für uns per se uninteressant.

Wie ergibt sich die Höhe des Honorars?

Die Ermittlung entfernter Verwandter geht in der Regel mit einem erheblichen Arbeitsaufwand einher. Die Recherche führt in vielen Fällen über Landesgrenzen hinweg und kann mehrere Hundert Personen umfassen, für die biografische Eckdaten, Ahnen und etwaige Nachkommen recherchiert werden müssen.

Zum eigentlichen Arbeitsaufwand hinzu kommen Nebenkosten der Recherche wie Reisen zu europäischen Archiven und Friedhöfen, Archivgebühren sowie Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.

Als Erbenermittler recherchieren wir auf eigene Kosten und mit vollem Erfolgsrisiko. Die Chance, dass lebende Erben nicht existieren oder sich trotz erheblichen Rechercheaufwands nicht ermitteln lassen, ist hoch. Die Recherchen können sich zudem über lange Zeiträume erstrecken, in denen wir in Vorleistung bleiben.

Aus diesen Gründen liegen die Honorarsätze bei Erbermittlern deutlich höher als beispielsweise bei Immobilienmaklern. Bei nationalen Erbfällen wurden Honorarsätze von bis zu 30 Prozent des Erbteils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch die Rechtsprechung als angemessen bewertet, bei internationalen Fällen sind demnach teils auch höhere Sätze gerechtfertigt.

Ist der Vertragsentwurf seriös? Sollte ich mir vor Unterzeichnung rechtliche Beratung suchen?

Bei seriösen Erbermittlern sind die Honorarvereinbarungen in aller Regel kurz und übersichtlich, die enthaltenen Regelungen klar und auch für Laien verständlich. Wichtig ist die Kopplung von Zahlungsverpflichtungen an den Erfolgsfall (s.o.).

Sollten dennoch Fragen offenbleiben, kann eine juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, idealerweise einen Fachanwalt für Erbrecht, helfen. 

Kann es vorkommen, dass Erbschaftssteuer und Honorar für die Erbenermittlung meinen Erbteil am Ende „auffressen“?

Nein. Das Honorar bemisst sich als festgelegter Anteil an Ihrem Erbteil. Es mindert bei der Erbschaftssteuer außerdem den zu versteuernden Betrag. Sie zahlen also nur Erbschaftssteuer auf den nach Abzug des Honorars (Erbfallkosten) verbleibenden Betrag. Zusätzlich kommt der jeweilige Steuerfreibetrag zum Tragen, bis zu dessen Grenze gar keine Steuern fällig werden. Der verbleibende Betrag kann also nicht negativ werden.